Anlegerbrief

Anlegerbrief Februar 2023

Shorter haben zurzeit nichts zu lachen. Der DAX wird aktuell zum meistgehassten Index. Lesen Sie außerdem, warum Fondsanleger wieder Steuern zahlen müssen und von welchen Aktien man besser die Finger lässt.
Dr. Marc-Oliver Lux
February 17, 2023
Der Dr. Lux & Präuner Anlegerbrief

Inhalt

Börse aktuell: Abschwung abgeblasen?

Die meisten Marktteilnehmer warten mittlerweile auf eine Kurskorrektur am Aktienmarkt, oder vielmehr: sie hoffen darauf. Wie schon im letzten Anlegerbrief prophezeit, legt der deutsche Aktienindex DAX einfach unbeirrt weiter zu. Und noch immer dürfte das Hoch der laufenden Aufwärtsbewegung nicht erreicht sein, auch wenn die Luft natürlich dünner wird. Man muss sich deshalb darauf einstellen, dass die Märkte nachrichtenempfindlicher und volatiler werden; die Nervosität steigt auf alle Fälle. Denn die (eher wenigen) bullisch investierten Investoren wollen natürlich ihre Gewinne behalten. Vor allem aber die gewachsene Schar an Shortern (Anleger, die auf fallende Kurse spekulieren) zappelt seit Wochen schwer am Haken. Nicht nur dass sie einen der stärksten Aufwärtstrends im DAX verpasst haben, sie müssen ihre Positionen immer wieder mit Verlust glattstellen, weil der DAX gegen sie läuft. Manch einer spricht schon von der „meist gehassten Rallye“. Der DAX ist aktuell klar der stärkste Index unter den üblichen Verdächtigen. Ungewohnterweise hinken diesmal speziell die amerikanischen Indizes (noch) hinterher.

Viele Fundamentalanalysten verstehen die Welt nicht mehr: gerade das Zinsumfeld spräche doch dafür, dass der Aktienmarkt eher einen drohenden Abschwung spielt. Allerdings blieben wirklich schlechte Konjunkturnachrichten bisher aus. Selbst dass die immer wieder aufkeimenden Hoffnungen, die Notenbanken könnten ein Auslaufen ihrer Zinserhöhungen andeuten, enttäuscht wurden, hat die Aktien nicht wirklich interessiert. Nach einem kurzen Rücksetzer haben die Investoren offensichtlich dann doch wieder den Buy-Button gedrückt und die Kurse wieder nach oben getrieben. Von der Zinsseite ist zumindest kurzfristig noch keine Entspannung zu erwarten.

Die Befürchtungen, dass die steigenden Zinsen die Wirtschaft abwürgen und die europäische und amerikanische Volkswirtschaft in eine Rezession treiben würden, bestätigen sich anscheinend nicht. Die Wirtschaftsdaten in den USA bezüglich Arbeitsmarkt und Konjunktur sehen stark aus – zu stark, als dass US-Notenbankchef Powell schon von weiteren Zinserhöhungen ablassen würde.
Auch in Deutschland mehren sich unter Konjunkturprognostikern die Stimmen, die für 2023 keinen Rückgang der deutschen Wirtschaftsleistung mehr erwarten. Das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) rechnet mit einem Wachstum von 0,3%. Die Bundesregierung prognostiziert 0,2%.
Die Aktienkurse scheinen es geahnt zu haben. Die Normalisierung der Zinslandschaft scheint erstaunlich geräuschlos über die Bühne zu gehen. Besser hätte es nicht laufen können. Dass das bisherige Allzeithoch im DAX bei knapp 16.300 im Laufe der nächsten Wochen überboten werden kann, wird somit immer wahrscheinlicher.

Fondsbesteuerung 2023

Fondsbesteuerung: Vorabpauschale wieder positiv

Zwei Jahre lang kamen Privatanleger, die Anteile an thesaurierenden Fonds hielten, in den Genuss der Steuerfreiheit für ihre laufenden Erträge – damit ist es nun vorbei. Für das Jahr 2023 werden Inhaber von Anteilen an wiederanlegenden Publikumsfonds die Vorabpauschale, die im Januar 2024 ermittelt wird, versteuern müssen. Dies ergibt sich aus einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 4. Januar. Für Anleger, die teilausschüttende Fonds halten, hat die partielle Steuerfreiheit ebenfalls ein Ende.

In seinem Schreiben gibt das BMF den Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale bekannt. Diese wird seit dem Inkrafttreten des Investmentsteuerreformgesetzes am 1. Januar 2018 für die Besteuerung der erzielten laufenden Erträge aus thesaurierenden und teilausschüttenden Fonds ermittelt. Der Basiszins leitet sich aus langfristig erzielbaren Renditen deutscher Staatsanleihen mit jährlichen Zinszahlungen und Restlaufzeiten von 15 Jahren ab. Er wird von der Bundesbank anhand der Zinsstrukturkurven jeweils zum ersten Börsentag eines neuen Jahres errechnet und vom BMF veröffentlicht.

Für 2023 hat die Bundesbank nun erstmals seit zwei Jahren wieder einen positiven Wert ermittelt und zwar stattliche 2,55%. Für 2020, als der Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale letztmals positiv ausfiel, belief er sich auf lediglich 0,07%, für 2019 waren es 0,52%.

Zum Hintergrund: Seit dem Inkrafttreten des Investmentsteuerreformgesetzes werden nicht mehr die tatsächlichen laufenden thesaurierten Erträge von Investmentfonds besteuert. Sofern ein Fonds eine Wertsteigerung erzielt hat, wird stattdessen ein Basisertrag ermittelt. Dieser errechnet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Formel: 70% des jährlichen Basiszinses x Rücknahmepreis der Fondsanteile zu Beginn des vorangegangenen Kalenderjahres.
Daraus wird die Vorabpauschale errechnet, denn auf diese Summe sind Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer abzuführen. Bei thesaurierenden Fonds entspricht die Vorabpauschale eins zu eins dem Basisertrag. Bei teilausschüttenden Sondervermögen entspricht die Pauschale der Differenz zwischen Ausschüttung und Basisertrag. Dies ist auch bei ausschüttenden Fonds der Fall, sofern die ausgekehrte Summe unter dem Basisertrag liegt.

Die unangenehme Nachricht vom BMF wird ihre Wirkung allerdings erst Anfang 2024 entfalten, derzeit können sich Anleger noch über die Steuerfreiheit für ihre 2022 erzielten laufenden Erträge freuen. Allerdings sollte niemand auf die Idee verfallen, er hätte vom Fiskus sogar Geld zu bekommen. Denn: Der Basisertrag kann zwar negativ werden – die Vorabpauschale jedoch nicht. Diese kann nur entfallen. Nicht zu vergessen ist auch, dass die tatsächlich thesaurierten Erträge zu versteuern sind, sobald der Anleger seine Anteile veräußert.

Kursrakete Meme-Aktien

Aktien: Vorsicht bei Meme-Stocks

Meme-Stocks, also Aktien, die in sozialen Netzwerken viral gehen, waren bei Privatanlegern auch 2022 immer mal wieder beliebt, obwohl diese zeitweisen Kursraketen für die Anleger oft nach hinten losgehen.
Meme-Stocks versprechen die Erfüllung einer klassischen, aber in der Regel unrealistischen Hoffnung vieler Anleger: Frühzeitig die absolute Überflieger-Aktie finden, dann im richtigen Moment aussteigen und damit viel Geld verdienen.

Über soziale Medien wird heute über alles diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht – so natürlich auch zum Aktienmarkt. Aufgrund der weltweiten Reichweite und der enormen Nutzerzahlen fällt es auf einschlägigen Portalen heutzutage relativ leicht, viele Anleger auf üblicherweise eher unbekannte, kleinkapitalisierte Aktien aufmerksam zu machen, so dass in der Folge rasante Kurssprünge nach oben entstehen können. Die Papiere von AMC Entertainment, Varta, Eastman Kodak, Workhouse oder Gamestop zählen wohl zu den bekanntesten Meme-Aktien.

Die Argumentation zur angeblichen Attraktivität der jeweiligen Aktie kann unterschiedlich sein: Der Wert mag ausgebombt sein (vielleicht aber zu recht), ein neues lukratives Geschäftsfeld könnte sich auftun (was aber wohl erst einmal kostet, bevor verdient wird) oder die nächste große Innovation mag bevorstehen (wahrscheinlich aber erst nur auf dem Papier).
Als gern angepriesene Revolte gegen das Establishment dienen auch „Short-Squeeze“-Plays: Professionelle Short-Seller, die in einigen der genannten Aktien massiv auf fallende Kurse spekulierten, sollten aus ihren Verkaufs-Positionen herausgepresst werden („Short-Squeeze“), indem man sie durch steigende Kurse zwingt, ihre Positionen aufzulösen und die Aktie zurückzukaufen, was den Kurs natürlich erst recht pusht.

In allen Fällen handelt es sich um Kurzfrist-Aktionen, die nach ein paar Tagen bereits wieder vorbei sind, oft mit sehr viel tieferen Kursen. Gefördert wird der Hype, weil seit Corona spezialisierte Smartphone-Banken mobile Handelsplattformen anbieten, mit denen sie es auch unerfahrenen Kleinanlegern leicht machen, für kleines Geld schnell mal ein paar Aktien zu kaufen.
Dabei stellt sich allerdings die Frage: Wie stehen die Chancen, mit einer einzelnen Aktie reich zu werden, wirklich? Denn zunächst muss der Anleger ja die richtige Aktie wählen - und zwar bevor sie steigt. Das ist offensichtlich alles andere als einfach. Eine US-Fondsgesellschaft hat untersucht, dass von den rund 3.000 Titeln im amerikanischen Russell-3000-Index nur 47 Aktien in einem beliebigen Zwei-Wochen-Zeitraum zwischen März 2020 und Oktober 2022 um 200% oder mehr stiegen. Das sind weniger als 2%.
35% dieser Titel entwickelten sich im Anschluss dann schlechter als der Index, nur etwa ein Drittel (15 von 47) schnitten anschließend besser ab.


Unser Rat:
Die Suche nach dem ultimativen Aktientrade ist ein riskantes Unterfangen. Man kann von dieser Art Aktieninvestment nur abraten. Hier beißen den letzten die Hunde. Gehen Sie davon aus, dass sich diejenigen, die die Aktie groß anpreisen, bereits eingedeckt haben und nur darauf warten, dass Sie deren Aktien zu einem völlig überzogenen Kurs abkaufen. Im schlimmsten Fall stürzt das Kartenhaus so schnell zusammen, wie es entstanden ist. Wenn die Aktie keine echte Nachfrage hat, findet auch kein ausreichender Umsatz statt, und Sie bleiben auf Ihrem Bestand sitzen. Ignorieren Sie am besten solche Portale!
Und wenn Sie nach einer wirklich zukunftsträchtigen Aktienanlage suchen, legen wir Ihnen unser Anlagekonzept STARKE MARKEN ans Herz.

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