ESG

Nachhaltigkeitskriterien

Gemäß § 64 Abs. 3 und § 63 Abs. 10 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) i. V. m. Artikel 54 und 55 Delegierte VO (EU) 2017/565 ist die Dr. Lux & Präuner GmbH & Co. KG („Dr. Lux & Präuner“) verpflichtet, seine Kunden im Zuge einer Geeignetheitsprüfung für die Vermögensverwaltung unter anderem auch nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu fragen. Ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien im Sinne der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA im Rahmen des Verwaltungsmandats gewünscht, wird Dr. Lux & Präuner jedoch die Annahme eines Mandats ablehnen. Nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden im Portfoliomanagement von Dr. Lux & Präuner grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Nach Ansicht des Instituts existieren keine objektiven Kriterien für die Merkmale Environment, Social und Governance (ESG) im Sinne der europäischen ESG-Richtlinie. Zudem wurden mittlerweile – aus wirtschaftlichen und politischen Interessen – Erweiterungen des Nachhaltigkeitsspektrums vorgenommen (z.B. Atomkraft), die die ursprüngliche Intention der Förderung einer lebenswerten Umwelt eher konterkarieren.

Wir halten uns offen, dass wir unsere Anlagekonzepte nach zukünftigen ESG-Regularien überarbeiten. Aktuell stehen unsere Vorstellungen zum Thema Nachhaltigkeit nicht im Einklang mit den EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Die Berücksichtigung der Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mag zwar grundsätzlich wünschenswert sein, der administrative Zusatzaufwand gemäß den aktuellen Umsetzungsvorgaben der ESMA steht aus unserer Sicht jedoch in keinem Verhältnis zum Nutzen für den Kunden. ESG-Scorings unterschiedlicher Rating-Agenturen sind teilweise widersprüchlich, im Einzelfall oder im direkten Unternehmensvergleich sogar fragwürdig.

Die mit dem Ausschluss nicht-ESG-konformer Branchen und Unternehmen verbundenen Einschränkung des Anlagespektrums – je nachdem, wie dogmatisch das Thema ESG ausgelegen mag – widerspricht dem Grundsatz einer breiten Diversifikation in der Wertpapieranlage. In diesem Zusammenhang halten wir die Behauptung, dass die Ergebnisse einer ausschließlich auf Nachhaltigkeit orientierten Anlage eine Anlage mit offenem Anlageuniversum langfristig übertreffen würde, konzeptionell unlogisch und irreführend.

Für Dr. Lux & Präuner war es als verantwortungsvoller Vermögensverwalter seit jeher von Interesse, nur in Unternehmen zu investieren, die sich in einem ökonomisch nachhaltigen Geschäftsfeld bewegen, eine anständige Unternehmenskultur pflegen, unserer Umwelt nicht absichtlich schaden und für unsere Kunden eine auskömmliche Kapitalrendite erwirtschaften.
Auf Anfrage stellen wir weitere Informationen zur Verfügung.