Anlegerbrief

Anlegerbrief Mai 2025

Wie zerronnen, so gewonnen – dank Trumps Zoll-Moratorium legen die Aktienmärkte einen Rebound hin. Aber es ist nicht alles eitel Sonnenschein. Lesen Sie außerdem, wie Starke Marken gerade in ineffizienten Märkten vorteilhaft sein können, und worauf man unter Ehegatten achten sollte, um nicht in eine Steuerfalle durch Schenkungen zu tappen.
Dr. Marc-Oliver Lux
May 22, 2025
Der Dr. Lux & Präuner Anlegerbrief

Inhalt

Börse aktuell: Katz und Maus

Trump spielt Katz und Maus mit der Weltwirtschaft, und die Börse spielt Jojo mit den Anlegern. Zeigten sich die Aktienmärkte zunächst schockiert über die Zollpolitik der US-Regierung, so macht sich nun durch das 90-Tage-Moratorium für die Importzölle erneut die Hoffnung breit, dass alles schon nicht so schlimm wird. Es ist immer das gleiche Spiel von Trump: Erst mal mit absurden Forderungen einen psychologischen Anker setzen, dann zurückrudern, aber am Ende bleibt doch etwas für ihn hängen, was sich für alle anderen nicht mehr ganz so hart anfühlt, weil man Schlimmeres verhindert hat. Dass dabei trotzdem ein schlechter Deal herauskommt, haben bisher nur die Chinesen durchschaut und das Spiel einfach gekontert.
Was man aus den ersten Zollverhandlungsrunden herauslesen kann, scheint es wohl auf einen Mindestzoll von 10% auf alle importierten Waren in die USA hinauszulaufen. An Freihandel und Abschaffung sämtlicher Zölle – so wie es die EU angeboten hat - hat auch Trump kein Interesse. Dafür lässt sich die Story, „das Ausland bezahle die Zölle und finanziere damit den Wohlstand der Amerikaner“ zu gut verkaufen.

Wie er damit jedoch die geplanten Steuerermäßigungen finanzieren will, darf man gespannt sein, aber vielleicht interessiert das kurzfristig auch gar nicht. Der US-Präsident profitiert stattdessen von der abwartenden Haltung der Wirtschaft. Ankündigungen sind schnell gemacht, die Anpassung von Produktionsprozessen oder Logistikketten braucht Zeit. Und so läuft es für den US-Präsidenten gar nicht schlecht, denn die US-Wirtschaft brummt (noch). Die Auswirkungen seiner Politik sind in der amerikanischen Wirtschaft noch gar nicht angekommen. Weil die Händler die Verbraucher mit Rabattaktionen zum Vorziehen von Käufen animieren, bevor die Zölle doch noch zuschlagen, sind die Preise sogar eher gesunken.

Die Ratingagentur Moodys zeigt der USA dennoch schon mal die gelbe Karte: Nach Herunterstufungen von Standard and Poor’s und Fitch bereits vor einigen Jahren entzieht nun auch die dritte Ratingagentur der USA das Top-AAA-Rating. Moodys moniert die wachsende Staatsverschuldung, die auch bereits keine der Vorregierungen einzudämmen versucht hat. Der Mangel an fiskalischer Disziplin und die unsichere Politik würden auch den Status des US-Dollars als „Safe Haven“ und primäre Reservewährung in Frage stellen. In der Folge des Downgrades kamen die US-Anleihen unter Druck. Die Rendite der 30jährigen US-Anleihen stieg auf über 5,00 Prozent – ein gefährliches Niveau für den Aktienmarkt.

Die jüngste 10%-Korrektur im S&P 500 innerhalb von 20 Tagen war die fünftschnellste der letzten 75 Jahre. Historisch betrachtet folgte auf einen solch schnellen Kursrutsch meist eine deutliche Erholung in den kommenden drei, sechs und zwölf Monaten. In der Tat haben die Aktienmärkte den Zoll-Crash zunächst wieder aufgeholt. Wieder einmal scheint die alte Börsenweisheit zu gelten: Politische Börsen haben kurze Beine. Aber bleibt das so? Irgendwas wird von den Zöllen ja trotzdem hängen bleiben. Die Auswirkungen wird man erst in der Zukunft sehen. Solange das Zoll-Moratorium läuft, können die Märkte deshalb durchaus noch weiter zulegen. Spannend wird es, wenn die Frist ausläuft.

(In)Effizenz der Aktienmärkte

Aktienmarkt: Eine Frage der Effizienz der Märkte?

Der Aufstieg börsennotierter Indexfonds (ETFs) folgt der weit verbreiteten These, dass die Aktienmärkte weitgehend effizient seien. Das heißt: In den Kursen seien alle relevanten Informationen schon verarbeitet, deswegen kann niemand schlauer sein als der Markt.
Gerade weil das Börsengeschehen immer stärker von Profis und weniger von privaten Anlegern geprägt wird, erhöht sich die Effizienz mit der Folge, dass den Profis ihre Erfahrung und ihr Wissen immer weniger nützt. Für diese These spricht, dass die Mehrzahl aktiver Fondsmanager schlechter als der jeweilige Vergleichsindex abschneidet. Genau daher rührt der Erfolg der Index-ETFs.
Aber stimmt die These von der zunehmenden Effizienz der Börsen wirklich? Cliff Asness, ein bekannter US-Hedgefonds-Manager, behauptet das Gegenteil: Während seiner fast 35 Jahre Berufserfahrung seien die Märkte immer ineffizienter geworden. Er stellt dazu drei Hypothesen auf und zieht eine Schlussfolgerung für Anleger.

Zunächst stellt sich die Frage, wie sich Effizienz definieren lässt. Asness wählt ein einfaches Verfahren: den Abstand in den Bewertungen der Aktien, den sogenannten Value-Spread. Je größer diese Abstände zwischen den besonders hoch und den besonders niedrig bewerteten Aktien sind, desto weniger effizient sind danach die Märkte. Nach dieser Methode kommt er zu dem Ergebnis, dass die Effizienz seit Ende der 1990er-Jahre deutlich zurückgegangen ist, weil sich die Value-Spreads tendenziell erhöht haben. Das Verfahren ist sicher etwas willkürlich und damit auch problematisch. Aber im Grunde nicht problematischer als die traditionelle These von der Effizienz der Märkte. Denn bei der wird diese Effizienz aus grundsätzlichen Erwägungen heraus einfach behauptet und gar nicht definiert.
Man könnte auch sagen: Die klassische These definiert die Effizienz indirekt als das, was die Märkte anzeigen, und kommt dann zum wenig überraschenden Schluss, dass die Märkte effizient sind. Verglichen damit ist der Ansatz von Asness fast schon wissenschaftlich.

Asness nennt drei mögliche Ursachen dafür, dass die Bewertungen immer weiter auseinanderklaffen, was er als Zeichen für Ineffizienz sieht. Erstens, etwas vereinfacht dargestellt: Die Zunahme des Index-Investierens macht das Geschehen irrationaler. Denn die rationalen Investoren werden mehr zum Index-Investieren übergehen, daher blieben nur noch die weniger rationalen übrig, um den Markt zu bewegen. Doch nur jene, die nicht auf den Index setzen, können die Richtung des Marktes verändern.
Hypothese zwei: Die lange Zeit sehr niedriger Zinsen hat die Investoren buchstäblich verrückt gemacht. Wenn mit solidem Investment, etwa in Anleihen, nichts mehr zu holen ist und zugleich die Kurse der Wachstumsaktien hochgetrieben werden, dann verführt das die Anleger zu irrationalem Verhalten.
Die dritte Hypothese hält Asness für besonders überzeugend: Gerade weil immer mehr Informationen immer schneller ausgetauscht werden, fördert das ein einheitliches Verhalten, bekannt auch als „Herdentrieb“. In dem Zusammenhang wendet er sich auch gegen die manchmal behauptete „Weisheit der Masse“, die der Argumentation folgt, dass viele Menschen mehr wissen als einzelne. Sein Gegenargument: Diese Weisheit könnte es geben, wenn jeder in der Masse unabhängig von den anderen urteilen würde, aber de facto beeinflussen sich ja alle gegenseitig; für besonders gefährlich hält er in dem Zusammenhang den Einfluss von Social Media.

Was tun? Seine Ratschläge laufen darauf hinaus, mit möglichst langfristigem Horizont Geld anzulegen und kurzfristige Trends zu ignorieren.

Unsere Einschätzung:
Dass die Märkte immer mal wieder verrückt spielen, kennt man. Und mit Trump im Weißen Haus muss man sich ohnehin auf wilde Kurswechsel gefasst machen. Langfristig zu investieren und das kurzfristige Auf und Ab auszublenden, ist da gar nicht so einfach.
Es klappt oft besser, wenn man sich mit etwas identifizieren kann. Denn dann hält man auch dann durch, wenn es mal nicht so gut läuft. Wenn Sie sich mit einem Aktienindex identifizieren können, mag ein ETF langfristig die richtige Wahl sein. Doch ein Index ist für die meisten Menschen zu abstrakt.
In unserer L&P Vermögensverwaltung setzen wir deshalb auf STARKE MARKEN. Jeder kennt die bekannten Markenunternehmen aus dem Supermarkt oder dem täglichen Gebrauch. Marken schaffen persönliche Bindung und Vertrauen – und sie überdauern Krisenzeiten. Genau das unterstützt langfristiges Investieren.

Schenkungen unter Ehepaaren

Steuern: Steuerfallen bei Schenkungen zwischen Ehepartnern

Ewig dein, ewig mein, ewig uns: Dieses Zitat ist einer der Klassiker für Hochzeitsreden. Mit Blick auf den gemeinsamen Vermögensaufbau und Schenkungen sollten sich Ehepaare jedoch nur den ersten Teil des Zitats merken. Denn schließen zwei Partner eine Ehe, bleibt es trotzdem erst einmal bei zwei getrennten Vermögen. Oft ist den Vermählten auch nicht bewusst, dass sie sich mit Gemeinschaftskonten, Ratenzahlungen auf eine gemeinsame Immobilie oder Urlaubsreisen, die nur ein Ehepartner bezahlt, auch im steuerlichen Sinne beschenken.
Gerade in Ehen mit einem Alleinverdiener herrscht bisweilen dieser Irrglaube, dass es für beide Partner ein gemeinsames Vermögen gebe, sprich: Was auf dem Konto landet, steht beiden Ehegatten gleichermaßen zu. Schließlich bringt der eine Partner das Einkommen nach Hause, während der andere sich um Haushalt und Familie kümmert – so die weit verbreitete Annahme. Schließt das Paar keinen Ehevertrag, greift der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Und der wiederum bedeutet: Jeder behält steuerlich betrachtet sein Vermögen für sich allein. Wenn der gutverdienende Ehepartner dann nicht nur den allgemeinen Lebensunterhalt finanziert, sondern auch die luxuriöse Finca auf Mallorca bezahlt, ein gemeinsames Aktiendepot aufbaut oder mit teuren Uhren und Autos aufwartet, gelten solche Zuwendungen steuerlich als „Schenkungen“. Diese sind zwar nicht immer, aber oft schenkungssteuerpflichtig.
Werden sie dem Finanzamt nicht angezeigt und – falls eine Steuerpflicht besteht – werden die entsprechenden Steuern nicht entrichtet, ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht.

Persönlicher Steuerfreibetrag
Grundsätzlich zeigt sich der Fiskus erst einmal großzügig bei Schenkungen unter Eheleuten – und auch bei eingetragenen Lebenspartnern: Vermögen mit einem Wert von bis zu 500.000 Euro können innerhalb von zehn Jahren steuerfrei übertragen werden. Jedoch gilt der Freibetrag ausschließlich für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Für alle anderen Partnerschaften greift die Regelung für Schenkungen zwischen Dritten, wobei der Freibetrag hier lediglich 20.000 Euro beträgt.

Wichtig zu beachten: Das Wissen um den Freibetrag entbindet nicht von der Pflicht, die Schenkung beim Finanzamt anzuzeigen. Jede Schenkung, unabhängig davon, ob sie den Freibetrag überschreitet oder nicht, muss innerhalb von drei Monaten gemeldet werden. Das Finanzamt muss sie prüfen. Die Anzeigepflicht gilt dabei sowohl für den Beschenkten als auch für den Schenker. Grundsätzlich gilt hier: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Was gilt alles als Schenkung?
Als Schenkung im steuerrechtlichen Sinne gilt grundsätzlich jede Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch die Schenkung auf Kosten des Schenkenden bereichert wird. Ob eine Bereicherung auf der einen und gleichzeitig eine Vermögensminderung auf der anderen Seite vorliegt, lässt sich nicht immer so einfach bestimmen, wie dies auf den ersten Blick erscheinen mag. Schwierig zu bewerten ist der Umstand insbesondere bei unentgeltlichen oder teilentgeltlichen Nutzungsüberlassungen, zum Beispiel, wenn jemand an Familienangehörige vermietet oder Kosten für gemeinsame, kostenintensive Reisen übernimmt.

Häufig unerkannt bleiben typischerweise auch Schenkungen im Zusammenhang mit Gemeinschaftskonten. Um ein einfaches Beispiel zu nennen: Zahlt ein Ehegatte 1 Million Euro auf ein Gemeinschaftskonto ein, während der andere lediglich 200.000 Euro einzahlt, wird die Hälfte der Differenz – also 400.000 Euro – als Schenkung betrachtet und ist, natürlich abzüglich eines etwaigen Freibetrags, grundsätzlich steuerpflichtig.

Immobilien als Stolperstein
Eine weitere Schenkungssteuerfalle können gemeinsame Immobilien sein. Ein typisches Beispiel: Ehepartner erwerben eine gemeinsam vermietete Immobilie – zum Beispiel zur gemeinsamen Altersvorsorge – und damit ein nicht selbst genutztes Objekt. Der steuerliche Tatbestand der Bereicherung ist immer schon dann erfüllt, wenn eine Person – gegebenenfalls auch durch höhere Kreditwürdigkeit – Mittel aufbringt, die über seinem Eigentumsanteil am Objekt liegen.
Auch Darlehen im Familienkreis bergen Risiken. Familien dokumentieren sie häufig unzureichend oder gar nicht. Dadurch sind diese Darlehen schwerer nachzuweisen. Ferner werden nicht selten die selbst festgelegten Rahmenbedingungen wie beispielsweise Rückzahlungsraten und -zeiträume nicht eingehalten. Hinzu kommt, dass Darlehen innerhalb der Familie regelmäßig zinsfrei ausgestaltet sind. Bereits die Unverzinslichkeit eines Darlehens stellt laut Bundesfinanzhof jedoch eine Schenkung dar.

Selbstverständlich muss nicht jedes Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenk beim Finanzamt angezeigt werden. Sogenannte Gelegenheitsgeschenke sind von der Besteuerung mit Schenkungsteuer befreit. Doch auch hier ist es schwer, die Grenze zu ziehen, denn was ist angemessen? Die Frage dürfte das Finanzamt je nach Anlass, Umständen, aber vor allem auch den persönlichen Vermögensverhältnissen unterschiedlich beantworten.
Ist eine Designer-Tasche zum Abitur noch angemessen? Oder ein Porsche zur Hochzeit? Auch hier gilt: Lieber einmal zu viel beim Steuerberater nachgefragt als zu wenig.
Eine Möglichkeit, um Steuern bei Vermögensübertragungen zwischen Ehepartnern zu vermeiden oder sogar rückwirkend – jedenfalls steuerlich – zu heilen, bietet die sogenannte Güterstandsschaukel. Gemeint ist damit ein Wechsel beziehungsweise „Schaukeln“ von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung und wieder zurück.
Die Güterstandschaukel ist ein steuerliches Gestaltungsmodell, das die zivilrechtliche Möglichkeit des Güterstandswechsels nutzt. Ziel ist es, bereits zu Lebzeiten einen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch zwischen Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu schaffen und so eine schenkungssteuerfreie Vermögensübertragung zu ermöglichen.
Die Besonderheit: Ein Wechsel des Güterstands ist (auch) rückwirkend möglich. Die Rückwirkung gilt steuerlich, nicht aber strafrechtlich. Bei vorsätzlicher Nicht-Anzeige einer früheren Schenkung hilft nur eine Selbstanzeige, um möglichst eine Strafe wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden. Hierfür sollte man jedoch einen versierten Berater hinzuziehen.

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