
Inhalt
Börse aktuell: Die Politik wirft ihre Schatten voraus
Die Börse könnte in 2025 besonders stark unter politischem Einfluss stehen. Die Regierungskarten in Deutschland, aber auch in Frankreich, Österreich und anderen EU-Staaten werden neu gemischt. Und natürlich sind alle Augen auf die Amtseinführung des neuen US-Präsidenten am 20. Januar gerichtet. Wird es wieder die Millionen Ghost-Zuschauer geben, die Trump gesehen haben will!?
Europa startet in das neue Jahr mit allerhand wirtschaftlichen und politischen Problemen. Deutschland steckt das zweite Jahr in einer Abschwungphase und macht es somit auch dem Rest Europas schwer, Wachstumsdynamik zu entwickeln. Die Demokratie und europäischen Werte stehen auf dem alten Kontinent von vielen Seiten unter Beschuss – zukünftig wohl auch aus dem Weißen Haus.
Der neue US-Präsident hingegen übernimmt eine robust wachsende Wirtschaft in den USA. Die Inflation liegt zwar nach wie vor über dem 2%-Ziel der Notenbank Fed, jedoch deutlich unter den Höchstständen von 2022. Das US-Haushaltsdefizit ist indessen auf ein hohes Niveau gestiegen und dürfte bis Ende 2024 auf 7% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) klettern – das höchste Niveau, das jemals in Friedenszeiten und außerhalb einer Rezession erreicht wurde. Obwohl die Kosten für den Schuldendienst mittlerweile mehr als 2% des BIP pro Jahr ausmachen, gab es im amerikanischen Wahlkampf keinerlei Anzeichen dafür, dass der Senkung des Defizits Priorität eingeräumt wird. Eine Reduzierung ist daher unwahrscheinlich.
Dennoch spielt die Musik in Sachen Wirtschaftswachstum in den USA. Für zusätzlichen Rückenwind könnten potenzielle weitere Steuersenkungen für Unternehmen und eine geldpolitische Lockerung durch die Fed sorgen. Gefahr droht nur von den von Trump favorisierten Handelszöllen, die positive Wachstumseffekte wieder aufzehren könnten. Mit Blick auf die Inflation könnte die Erhöhung bestehender und/oder die Einführung zusätzlicher Einfuhrzölle einen vorübergehenden Preisschock auslösen, dessen Ausmaß davon abhängt, ob die Unternehmen in der Lage wären, die höheren Kosten an die Verbraucher weiterzugeben. Ein weiterer Bremsfaktor könnte die Ankündigung Trumps werden, die Einwanderungspolitik zu verschärfen. Eine solche Verschärfung könnte einen negativen Schock für das Angebot an Arbeitskräften auslösen, der die US-Arbeitsmärkte verknappt. Ein solches Szenario würde die Preisentwicklung vermutlich sogar nachhaltiger beeinflussen, als die Einführung höherer Einfuhrzölle. Insgesamt könnte daher das Zinsniveau eher wieder ansteigen, als weiter zu fallen.
Interessanterweise beginnt am 29. Januar das chinesische Jahr der Holz-Schlange. Die Schlange gilt in China als Symbol der Weisheit und des Glücks. In Kombination mit dem Element Holz wird diese Bedeutung noch verstärkt und bringt reichlich positive Tendenzen für das neue Jahr 2025. Man darf gespannt sein, wie sich das mit dem Aktionismus des US-Präsidenten verträgt.;-)

Banken-Prognosen für das kommende Börsenjahr
DAX: 21.178 (19.909)
Dow Jones: 47.891 (42.544)
Rendite 10-jähriger Bundesanleihen: 2,31% (2,39%)
Gold: 2.900 USD (2.508 USD)
Quelle: boerse.de;
angegeben ist jeweils der erwartete Jahresendstand als Durchschnittswert aus einer Umfrage bei Banken und Investmenthäusern; in Klammern der Stand Ende 2024
Sie wollen wissen, wie Sie das kommende Börsenjahr erfolgreich meistern!?
Wir nehmen Ihnen gerne die Arbeit ab. Fragen Sie uns!

Steuern: Neue Regeln für Währungskonten
Gut zweieinhalb Jahre lang blieb die neue Vorschrift nahezu unbemerkt. Doch seit Januar 2025 teilen immer mehr Banken ihren Kunden mit, dass sie ab sofort Kapitalertragsteuer auf Währungsgewinne an den Fiskus abführen müssen – eine kurze Randziffer 131 eines Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 19. Mai 2022 zeigt hier nun seine Wirkung.
Anders als bisher müssen sich deutsche Inhaber von Fremdwährungskonten bei inländischen Banken um die Versteuerung erzielter Devisengewinne künftig nicht mehr selbst kümmern. Zudem fällt darauf Abgeltungsteuer in Höhe von 25% an, gegebenenfalls plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Bislang wurden Erträge dieser Art mit dem meist höheren persönlichen Einkommensteuersatz belegt.
So weit, so gut. Doch die Regelung gilt auch rückwirkend. Es ist für alle Jahre relevant, für die die Finanzämter bis zum 19. Mai 2022 noch keine Bescheide erlassen haben. Auch Steuerbescheide, die noch per Einspruch angefochten werden können, sind betroffen. Wer seine Devisengewinne dem Fiskus in der Vergangenheit immer brav gemeldet hat, braucht nichts zu befürchten. Anlegern, die dieser Pflicht – möglicherweise in Unkenntnis der Sachlage – jedoch nicht nachgekommen sind, droht möglicherweise Ungemach.
Die Finanzverwaltung zählte Fremdwährungsgeschäfte über Jahrzehnte hinweg zu den privaten Veräußerungsgeschäften. Hielt ein Anleger seine Devisen kürzer als zwölf Monate, hatte er dem Finanzamt in der Anlage SO seiner Steuererklärung einen Währungsgewinn anzuzeigen und mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Nach einer einjährigen Spekulationsfrist durften Devisengewinne steuerfrei vereinnahmt werden.
Das ändert sich im kommenden Jahr: Die zwölfmonatige Spekulationsfrist entfällt. Das BMF-Papier stuft Gewinne aus der Veräußerung von Fremdwährungen zukünftig als Einkünfte aus Kapitalvermögen ein. Dies gilt zumindest dann, wenn sie aus Guthaben auf verzinslichen Devisenkonten wie Tages- oder Festgeldkonten resultieren. Überführt ein Anleger Summen von solchen Konten auf ein in Euro lautendes Giro- oder Verrechnungskonto und erzielt er dabei einen Währungsgewinn, übernimmt die Bank in Zukunft die Zahlung der Abgeltungsteuer und die Bescheinigung für das zuständige Finanzamt.
Bislang war der Fiskus auf die Ehrlichkeit der Steuerpflichtigen angewiesen, denn Fremdwährungsgewinne ließen sich im Grunde nicht entdecken. Da künftig aber die Banken solche Erträge bescheinigen, wird es für die Finanzämter erkennbar, dass ein Bundesbürger ein Devisenkonto unterhält. Dann ist es durchaus möglich, dass die Beamten vermuten, ein Anleger könnte bereits in der Vergangenheit Gewinne dieser Art erzielt, sie aber verschwiegen haben. In diesem Fall können sie der Sache auf den Grund gehen – und zwar bis zu zehn Jahre zurück. Stellt sich die Vermutung als zutreffend heraus, steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum. Im Zweifel bespricht man dann die weitere Vorgehensweise mit seinem Steuerberater des Vertrauens.
Unser Rat:
Jeder Anleger sollte prüfen, inwieweit die Fortführung eines Fremdwährungskontos noch Sinn macht, denn der Aufwand für die zeitliche Abgrenzung von Währungsgewinnen kann sehr aufwendig sein. In der Vergangenheit gab es oft einen attraktiven Zinsunterschied zu Euro-Konten, aber auch das hat sich vielfach relativiert. Wer die Fremdwährung nicht unbedingt z.B. für ein Feriendomizil benötigt, ist gegebenfalls besser bedient, das Fremdwährungskonto einfach aufzulösen.