Impressum

Dr. Lux & Präuner GmbH & Co. KG

Herausgeber:
Dr. Lux & Präuner GmbH & Co. KG
Südliche Münchner Str. 4
82031 Grünwald

Tel: +49 89 62021979-0
Fax: +49 89 62021979-9
Mail: info@LP-Vermoegensverwaltung.de

Registergericht: Amtsgericht München, Registernummer: HRA 76749
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE215541144
Kommanditisten: Dr. Marc-Oliver Lux, Frank Präuner, Andrea Präuner, Ingo Weiß
Geschäftsführer: Dr. Marc-Oliver Lux, Dipl.Kfm. Frank Präuner, Dipl.Betriebsw.(FH) Ingo Weiß

Persönlich haftende Gesellschafterin: Präuner Verwaltungs GmbH
Registergericht: Amtsgericht München, Registernummer: HRB 144380
Vertretungsberechtigte (einzeln): Dr. Marc-Oliver Lux, Dipl.Kfm. Frank Präuner
Vertretungsberechtigte (Gesamtvertretung): Dipl.Betriebsw.(FH) Ingo Weiß
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 5 TMG: Dr. Marc Oliver Lux

Tätigkeiten und Zulassung
Die Dr. Lux & Präuner GmbH & Co. KG ist ein Finanzportfolioverwalter und untersteht nach § 32 KWG der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
www.bafin.de

Mitglied der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
www.muenchen.ihk.de

Mitgliedschaft im Verband und Schlichtungsstelle:
Der Vermögensverwalter ist Mitglied im VuV – Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. Der VuV hat eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe der EU-Richtlinie Nr.2013/11 vom 21.05.2013 über die Alternative Streitbeilegung eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle des VuV können Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des VuV im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungsgeschäften in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Dr. Lux & Präuner ist aufgrund der Satzung des VuV verpflichtet, an einem Schlichtungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teilzunehmen.
Die Anschrift der Schlichtungsstelle des VuV lautet:
VuV-Ombudsstelle, Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main
Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Antragsformular, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter https://vuv-ombudsstelle.de/

Anlegerentschädigungs- und Einlagensicherungssystem:
Die Dr. Lux & Präuner GmbH & Co. KG ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandels­unternehmen (EdW), Behrenstr. 31, 10865 Berlin (www.e-d-w.de), zugeordnet.

Die EdW ist eine durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz vom 16.07.1998 geschaffene Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Anlegern, die im öffentlichen Auftrag die Entschädigung von Anlegern nach dem genannten Gesetz vornimmt und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu 90 % ihres Wertes, maximal jedoch jeweils 20.000,00 Euro pro Gläubiger, schützt.

Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften im Sinne dieses Gesetzes sind die Verpflichtungen eines Instituts zur Rückzahlung von Geldern, die Anlegern aus Wertpapiergeschäften geschuldet werden oder gehören und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten werden. Hierzu gehören auch Ansprüche von Anlegern auf Herausgabe von Instrumenten, dessen Eigentümer diese sind und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten oder verwahrt werden. Zu den genannten Finanzinstrumenten gehören Wertpapiere wie Aktien, Zertifikate, die Aktien vertreten, Schuldverschreibungen, Genuss- und Optionsscheine, Derivate etc.

Der Entschädigungsanspruch richtet sich nach Höhe und Umfang der dem Gläubiger gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften unter Berücksichtigung etwaiger Aufrechnungs- und Zurück­behaltungsrechte des Instituts. Bei der Berechnung der Höhe des Entschädigungsanspruchs sind der Betrag der Gelder und der Marktwert der Finanzinstrumente bei Eintritt des Entschädigungsfalls zugrunde zu legen. Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Einlagen oder Gelder nicht auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates und nicht auf EURO lauten. Der Entschädigungsanspruch umfasst im Rahmen der genannten Obergrenze auch die bis zu seiner Erfüllung entstandenen Zinsansprüche. Ansprüche auf Schadensersatz aus Beratungsfehlern sind nicht abgedeckt.

Redaktionell verantwortlich

Dr. Marc-Oliver Lux

Disclaimer

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Allgemeine Risikohinweise

Die Inhalte auf unserer Website sowie in unserem Anlegerbrief dienen lediglich Ihrer Information und stellen keine Anlageberatung, Empfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Nutzer unserer Website oder unseres Anlegerbriefes, die aufgrund dieser Informationen Anlageentscheidungen treffen, handeln auf eigene Gefahr.

Wertpapiergeschäfte beinhalten Risiken, die Ihnen bewusst sein müssen. Eigenverantwortliche Anlageentscheidungen sollten Sie nur bei eingehender Kenntnis der Materie durchführen. Die Inanspruchnahme einer persönlichen Beratung ist zu empfehlen, da nur so auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingegangen werden kann.

Die Dr. Lux & Präuner GmbH & Co. KG betreibt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Wertpapieren dienen lediglich als allgemeine Information.

Spezielle Risikohinweise zur Fonds-Direktanlage (Fondsvermittlung)

Weil Fonds in unterschiedliche Länder und Marktsegmente (Geldmarkt, Rentenmarkt, Aktienmarkt) investieren, weisen sie unterschiedliche Risikostrukturen auf. Das Risiko eines Fonds ist grundsätzlich geringer als das Risiko einer einzelnen Aktie, aber größer als bei Spareinlagen. Aus der Wertentwicklung in der Vergangenheit kann nicht auf die zukünftige Entwicklung geschlossen werden. Die Dr. Lux & Präuner GmbH & Co. KG trägt keine Verantwortung für die weitere Entwicklung der Fonds.

Zu den wichtigsten Risikofaktoren zählen:

  • Marktrisiko: Kursrückgängen an den internationalen Börsen wird sich ein Fonds kaum entziehen können. Dieses Marktrisiko wird umso größer, je spezieller der Anlageschwerpunkt eines Fonds ist, denn damit wird tendenziell auf eine breite Streuung verzichtet.
  • Zinsrisiko: Steigende Zinsen und damit sinkende Rentenkurse wirken tendenziell belastend auf Rentenfonds und verteuern die Unternehmensfinanzierung, was sich wiederum negativ auf die Unternehmensgewinne und somit den Aktienmarkt auswirkt.
  • Das Fondsmanagement ist nicht frei von Fehleinschätzung. Auch ein Wechsel im Management eines Fonds kann erhebliche Auswirkungen auf die Performance haben - im positiven wie im negativen Sinn.
  • Währungsrisiko: Bei einem Fonds, der Gelder in ausländischer Währung anlegt, können ohne Absicherung Verluste aus Währungsschwankungen entstehen, unabhängig davon, in welcher Währung die Fondsanteile notiert werden.
  • Interpretationsrisiko: Bei Fondsvergleichen ist Vorsicht angebracht, da sie auf unterschiedlichen Annahmen, Anlagegrundsätzen, Berechnungsmethoden und Stichtagsbetrachtungen beruhen können. Die in der Vergangenheit erzielte Performance kann nicht einfach in die Zukunft fortgeschrieben werden.
  • Bonitätsrisiko: Rentenfonds mit Anleihen von Emittenten geringerer Bonität bringen ein höheres Risiko mit sich.
  • Informationsrisiko: Darstellungen in Medien können Anlegern einen Sachverhalt zeitverzögert, unrichtig oder unvollständig wiedergeben.

Informationen, die Dr. Lux & Präuner zu Fonds zur Verfügung stellt, ersetzen nicht die gesetzlich (§ 19 Abs. 1 KAGG) vorgeschriebenen Unterlagen (Verkaufsprospekt, Rechenschaftsbericht) der Kapitalanlagegesellschaften. Verkaufsprospekte zu den Fonds können über die Depotbank angefordert werden.

Bevor Sie in einen Investmentfonds investieren, sollten Sie sich sorgfältig über das geplante Investment informieren oder sich im Zweifel beraten lassen. Die Dr. Lux & Präuner GmbH & Co. KG übernimmt grundsätzlich lediglich die Vermittlung der Fonds. Eine Beratung erfolgt nur auf Anfrage.

Mitwirkungspolitik im Sinne des AktG

Die Dr. Lux & Präuner GmbH & Co. KG unterfällt der Begriffsbestimmung als Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2a AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.

  • Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
  • Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
  • Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.
  • Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
  • Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

Information nach § 16 Instituts-Vergütungsverordnung

Die Dr. Lux & Präuner GmbH & Co. KG („Dr. Lux & Präuner“) ist kein bedeutendes Institut i.S.d. § 1 Abs. 2 der Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV.). Das Geschäftsmodell von Dr. Lux & Präuner wird mit 5 Mitarbeitern (Stand 31.12.2023) umgesetzt und zielt auf eine langfristige Zusammenarbeit mit Kunden. Dr. Lux & Präuner ist Anlageberater und Finanzportfolioverwalter ohne eigenes Handelsbuch. Aufgrund dieser Umstände und der geringen Bilanzsumme sind die Geschäftsaktivitäten nach Art, Umfang und Risikogehalt letztlich als nicht bedeutend einzustufen, so dass ein geringer Detaillierungsgrad der Veröffentlichung nach § 16 InstitutsVergV ausreichend ist.

Ausgestaltung des Vergütungssystems

Das Vergütungssystem von Dr. Lux & Präuner, das jährlich auf Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst wird, ist so ausgerichtet, dass negative Anreize zur Eingehung unverhältnismäßiger Risiken vermieden werden.

Es gelten dabei folgende Grundsätze:

  • Das Vergütungssystem ist so ausgestaltet, dass keine signifikante Abhängigkeit von einer variablen Vergütung besteht.
  • Im Rahmen von Arbeitsverträgen werden keine Abfindungsansprüche vertraglich festgelegt, auf die trotz individueller negativer Erfolgsbeiträge ein der Höhe nach unveränderter Anspruch besteht.
  • Externe Berater und Interessengruppen sind in das Vergütungssystem von Dr. Lux & Präuner nicht eingebunden.

Dr. Lux & Präuner bietet seinen Mitarbeitern eine wettbewerbsfähige und faire Gesamtvergütung. Geschäftsführer und Mitarbeiter erhalten eine angemessene feste Grundvergütung und marktgerechte Sach- und Zusatzleistungen.

Die Geschäftsführer werden aufgrund ihrer Gesellschafterstellung gemäß einem eingerichteten Vergütungsausschusses entlohnt.

Garantierte variable Vergütungen sowie vertraglich fixierte Abfindungsansprüche sind im Rahmen von Dienst- und Arbeitsverhältnissen nicht vorgesehen. Kriterien für die Bestimmung der Höhe des fixen Grundgehaltes der Mitarbeiter und Geschäftsführer sind z.B. die relevante Berufserfahrung, die Qualifikation sowie die Bedeutung der zu erfüllenden Aufgaben.

In Einzelfällen kann die Geschäftsführung ermessensabhängige Sonderzahlungen an einzelne Mitarbeiter gewähren. Diese erfolgsabhängige Komponente wird aus der Gesamtplanung von Dr. Lux & Präuner abgeleitet und muss mit den strategischen Zielen der Gesellschaft, welche auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet sind, im Einklang stehen. Voraussetzung für die Zahlung einer variablen Vergütung ist grundsätzlich ein positives Gesamtjahresergebnis von Dr. Lux & Präuner.

Gesamtbetrag aller Vergütungen

Im Geschäftsjahr 2023 betrugen die gesamten Personalaufwendungen einschließlich sozialer Abgaben und betrieblicher Altersvorsorge fix 725.814 EUR, davon variabel 327.767 EUR.

Best Execution und Zielmarktdefinition von Dr. Lux & Präuner

Hier können Sie per PDF unsere Zielmarktdefinition und unsere Best Execution Grundsätze herunterladen.

Best Execution Grundsätze

Zielmarktdefinition